Allgemeine Geschäftsbedingungen für die vorübergehende

Nutzung von möblierten Wohnungen des Vermieters

 

§ 1 Gegenstand

 

Für

den Mietvertrag für möblierte Wohnungen verschiedener Kategorien zum

vorübergehenden Gebrauch in Rühen gelten zwischen Mieter und Vermieter

ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.

 

Alle

möblierten Wohnungen zum vorübergehenden Gebrauch sind individuell nach

einheitlichem modernem Standard eingerichtet, variieren jedoch in Mobiliar,

Ausstattung, Größe und Lage. Der Mieter hat einen Anspruch auf Anmietung einer

Wohnung in mindestens der gebuchten Kategorie, nicht aber auf Anmietung einer

speziellen bzw. genau der in einem Werbemedium (wie z.B. Internetportal

www.apartments-mitte.de, Werbeflyer etc.), als Beispiel abgebildeten Wohnung.

Der

Vermieter ist nicht Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB; die dort

beschriebenen Rechts- und Haftungsvorschriften für Reiseveranstalter finden

daher keine Anwendung.

§2 Vertragsabschluss

Der

Mieter hat mit der Reservierungsanfrage bzw. Buchung an den Vermieter bzw. an

einen vom Vermieter beauftragten Vermittler noch keinen Anspruch auf Vermietung

einer von ihm gebuchten Wohnung einer Kategorie. Der Vertrag kommt erst mit der

Bestätigung der Buchung durch den Vermieter per Brief, Fax oder Email, d.h. mit

der gegenseitigen Vereinbarung des Mietzeitraumes und der für diesen Zeitraum

zu zahlenden Miete für eine Wohnung einer Kategorie zustande.

Bei

Abweichungen der Bestätigung des Vermieters zur Buchungsanfrage des Mieters

gilt die Bestätigung als angenommen, wenn innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt

kein schriftlicher Widerspruch durch den Mieter erfolgt ist.

§ 3 Nutzung

3.1

Die

möblierte Wohnung wird ausschließlich zur vorübergehenden Nutzung als

Ferienwohnung bzw. Übergangsunterkunft für den im Mietvertrag vereinbarten

Zeitraum vermietet.

Der

Mieter sichert zu, dass er nicht beabsichtigt, seinen Lebensmittelpunkt in die

Wohnung zu verlegen. Eine (teil-)gewerbliche Nutzung der Wohnung durch den

Mieter ist nicht gestattet. Die Wohnung wird vermietet zur Nutzung nur mit der

angemeldeten und bestätigten Zahl von Personen. Eine Untervermietung bzw.

Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ausdrücklich untersagt, die Aufnahme

weiterer Personen ist nur bei vorheriger schriftlicher Genehmigung des

Vermieters und ggf. gegen Entrichtung eines dann noch zu vereinbarenden Zuschlages

zur Miete zulässig.

3.2

Der

Vermieter stellt die möblierte Wohnung am ersten Tag der vereinbarten Mietzeit

ab 14:00 Uhr für die angemeldete und bestätigte Personenzahl dem Mieter zur

Verfügung. Bei Vertragsende ist die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand

bis spätestens 10:00 Uhr des letzten Nutzungstages zu übergeben. Eine

stillschweigende Verlängerung der Mietzeit wegen Fortsetzung des Mietgebrauchs

durch den Mieter wird ausdrücklich ausgeschlossen.

3.3

Die

Schlüsselübergabe/-Abgabe erfolgt während der Öffnungs-Zeiten des Servicebüros

in Rühen außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten hat der Mieter grundsätzlich

keinen Anspruch, sie werden in der Regel sofern möglich aber für den Mieter

organisiert. Frühere bzw. spätere An-/Abreisen sowie An-/Abreisen am Wochenende

sind daher vorab mit dem Servicebüro am besten telefonisch, persönlich oder per

Email gegenseitig zu vereinbaren.

3.4

Der

Mieter übernimmt die möblierte Wohnung in gereinigtem und ordnungsgemäßem

Zustand mit dem vorhandenen Inventar. Etwaige Mängel oder Schäden bei der

Übernahme sind unverzüglich dem Servicebüro des Vermieters zu melden.

3.5

Der

Mieter hat jeden in den Miet- und Gemeinschaftsräumen auftretenden Schaden

unverzüglich dem Vermieter schriftlich anzuzeigen. Vergrößert sich der Schaden

infolge der durch die Nichtanzeige unterbliebenen Schadensbeseitigung, so

haftet der Mieter uneingeschränkt.

Der

Mieter haftet dem Vermieter für alle Zuwiderhandlungen gegen diese

Nutzungsbedingungen und für alle Beschädigungen des Mietobjektes und seiner

Ausstattung, die durch ihn oder einen Mitbewohner, Besucher, usw. schuldhaft

verursacht werden. Insbesondere hat der Mieter Verstopfungen der Entwäs-serungsleitungen

zwischen den Abflussstellen und den An-schlussstellen des Hauptrohrs selbst zu

beseitigen, es sei denn, dass er selbst oder die vorbezeichneten Personen den

Schaden nicht verursacht haben. Entsprechendes gilt bei Glasbruch im Bereich

der gemieteten Räume.

Kommt

der Mieter seiner Schadenbeseitigungspflicht nicht unverzüglich nach, so darf

der Vermieter nach Mahnung und Fristsetzung die Schadensbeseitigung auf Kosten

des Mieters vornehmen lassen bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Bei Gefahr im Verzug ist eine Mahnung und Fristsetzung nicht erforderlich.

3.6

Der

Mieter oder einen Mitbewohner, Besucher usw .haben die Mieträume einschl. ihres

Inventars sowie die Gemeinschafts-räume samt Anlagen und Einrichtungen (z. B.

Installationen, Heiz- und Kocheinrichtungen) schonend und pfleglich zu behandeln.

Der

Mieter hat insbesondere für eine ordnungsgemäße Reinigung, Lüftung und Heizung

der Wohnräume zu sorgen.

Außerdem

verpflichtet er sich, jegliches Ungeziefer unverzüglich zu beseitigen, den

Befall sofort dem Vermieter bzw. dem zuständigen Vertreter anzuzeigen und nach

Befall alle Speisereste in verschlossenen Behältern aufzubewahren.

Der

Mieter darf in den gemieteten Räumen keine Brenn- und Giftstoffe, Säuren,

größere Mengen von verderblichen Abfällen oder Tierfutter u. ä. lagern.

Das

Rauchen und der Gebrauch von offenem Feuer (z.B. Kerzen) sind in den Schlafzimmern

nicht gestattet.

Die

geltenden Ruhezeiten von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 22:00 Uhr bis 07:00

sind vom Mieter und seinen Mitbewohnern, Besuchern, usw. einzuhalten.

Über

die Nutzung sonstiger gemeinschaftlicher Einrichtungen darf der Vermieter nach

billigem Ermessen eine Hausordnung aufstellen und auch nachträglich ändern,

wenn es vernünftige und sachgerechte Gründe dafür gibt. Ein Nutzungsrecht

besteht nur innerhalb der Grenzen dieser Hausordnung.

3.7

Bei

jedem Verlassen der Wohnung sind sämtliche Fenster, Türen und Wasserhähne zu

schließen und alle elektrischen Geräte und Anlagen einschl. der Beleuchtung

abzuschalten.

Bei

Abreise des Mieters ist die Wohnung zudem in einem sauberen, aufgeräumten

Zustand besenrein mit dem kompletten, bei der Übernahme vorhandenem Inventar

schadensfrei an den Vermieter zu übergeben.

 

 

 

§ 4 Fälligkeit und

Zahlung

4.1

Die

vereinbarte Miete ist abweichend von den gesetzlichen Vorschriften im Voraus zu

entrichten. Die Miete ist fällig mit Abschluss des Mietvertrages.

Es

gelten folgende Zahlungsbedingungen als vereinbart:

 

Innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des

Mietvertrages hat der Mieter eine Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtmiete zu

leisten. Die vorgenannte Anzahlung ist nicht zu leisten, falls der Mieter dem

Vermieter stattdessen seine Kreditkartennummer, deren Verfallsdatum und

Sicherheitscode mitteilt. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung zur Anzahlung

bzw. Kreditkarten-Datenmitteilung nicht nach, entfällt sein Anspruch auf

Bereit-Stellung der gebuchten Wohnung und der Vertrag gilt als auf-gelöst.

Der

Restbetrag bzw. bei Kreditkartensicherung der Gesamt-Betrag ist spätestens vor

der Schlüsselübergabe bar in Euro bzw. unbar per bereits eingegangener

Vorabüberweisung oder per EC-/ Maestro-Karte mit PIN-Eingabe oder Kreditkarte

(VISA; Master Card, American Express) an den Vermieter zu zahlen.

Bei

Mietzeiträumen, die über einem Monat hinausgehen, kann eine davon abweichende

Zahlungsregelung wie nachfolgend beschrieben, angewandt werden. Im Fall einer

abweichenden Zahlungsvereinbarung unterliegt nur der erste Monat des Miet-Zeitraumes

der vorgenannten Regelung. Die gesamte Miet-Zahlung eines Folgemonats hat dann

jeweils spätestens bis zum 3. Werktag des jeweiligen Folgemonats im Voraus zu

erfolgen.

4.2

Bei

Umbuchung oder Stornierung eines Mietvertrages ist eine pauschale

Aufwandsentschädigung von € 35,00 an den Vermieter durch den Mieter zu zahlen.

Bei Stornierung entsteht diese Gebühr zusätzlich zu den vom Vermieter

geforderten Rücktrittsgebühren.

Der Mieter

erklärt sich damit einverstanden und verpflichtet sich, im Falle der

Umbuchung/Stornierung einer Wohnung zum vorübergehenden Gebrauch diese

vorgenannten Kosten an den Vermieter zu zahlen.

Für

die Endreinigung und die Erstausstattung mit Handtüchern und Bettwäsche für die

angemeldete Person zahl zahlt der Mieter eine wohnungsgrößenabhängige

Aufwandspauschale in Höhe von € 35,00 - 90,00 pro Wohnung und Mietzeitraum.

Der

Mieter erklärt sich damit einverstanden und verpflichtet sich, im Falle des

Bezugs einer Wohnung zum vorübergehenden Gebrauch diese vorgenannten Kosten an

den Vermieter zu zahlen.

4.3

Mietpreisänderungen

bis zum Vertragsabschluss sind dem Vermieter vorbehalten. Die Mietpreise

verstehen sich, sofern mehrwertsteuerpflichtig, einschl. der jeweils gültigen

gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 5 Meldegesetz

Der

Mieter ist verpflichtet, den Erfordernissen des Melde-Gesetzes Folge zu

leisten.

§ 6 Kündigung und

vorzeitige Beendigung des Mietvertrages

6.1

Ohne

Angabe von Gründen ist der Mieter jederzeit berechtigt, den Mietvertrag zu

kündigen.

In

diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, die folgende pauschale Entschädigung

an den Vermieter zu zahlen:

Bei

Kündigung sind vom Mieter

ab dem

20.Tag vor Mietbeginn 20%

ab dem

16.Tag vor Mietbeginn 40%

ab dem

11.Tag vor Mietbeginn 60%

ab dem

6.Tag vor Mietbeginn 80%

ab dem

4.Tag vor Mietbeginn 100%

der

vertraglich vereinbarten Miete für die vereinbarte Mietzeit an den Vermieter zu

zahlen.

Maßgebend

für die Berechnung ist der Eingang einer schriftlichen Kündigungserklärung beim

Vermieter.

Bei

vorzeitiger Abreise des Mieters nach Mietbeginn verfällt die geleistete

Mietzahlung für den Mietzeitraum zugunsten des Vermieters.

§ 7 Haftung

Eine

etwaige Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

beschränkt.

Eine

Haftung für Störungen infolge höherer Gewalt oder Streiks, für Übermittlungsstörungen

in Kommunikationsnetzen sowie für indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden und

wegen entgangenen Gewinns ist ausgeschlossen.

Der

Vermieter haftet auch nicht für Schäden und Verluste des Mieters, die Folge

eines Einbruchs in die vom Mieter gemietete möblierte Wohnung des Vermieters

sind.

Ggf.

andere, weitergehende Schadenersatzansprüche sind auf 5.000 € pro Schadensfall

begrenzt und verjähren 6 Monate nach Ende des Mietvertrages.

§ 8 Datenschutz

Dem

Mieter ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine notwendigen

persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Vermieter

gewährleistet, dass die anfallenden Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit

der Abwicklung des Mietvertrages erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt

(nachfolgend gemeinsam "nutzen" bezeichnet) und an verbundene

Unternehmen weitergegeben werden. Soweit der Mieter einer weitergehenden

Nutzung durch den Vermieter zustimmt, ist der Mieter berechtigt, diese

Zustimmung jederzeit durch Sendung einer entsprechenden E-Mail an NOBMA@web.de

oder in sonstiger Weise zu widerrufen.

Der

Vermieter wird Mieterdaten nicht zu Werbezwecken an Dritte weitergeben.

§ 9 Gerichtsstand

Es

gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand und der

Erfüllungsort ist jeweils Gifhorn.

§ 10 Salvatorische

Klausel

Der

Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in seinen übrigen

Teilen verbindlich. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, so

werden sich die Vertragspartner um eine Lösung, die der beabsichtigten Regelung

möglichst nahe kommt, bemühen.

 

Vermieter:

 

Zeitwohnen

RBS Serviced UG

14167

Berlin

GF

L.Henke

 

Den

Inhalt der vorgenannten Vermieter-AGB habe ich zur Kenntnis genommen, erkläre

mich damit einverstanden und bestätige dies durch meine Unterschrift.

 

 

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Name

des Mieters

 

 

______________________________

Mietzeitraum

vom … bis

 

 

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Unterschrift